Hundetrainer gesucht?
Wir beraten individuell und effektiv!
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Wer seinen Hund in Hamburg frei laufen lassen möchte, ohne ausschließlich auf Hundeauslaufflächen angewiesen zu sein, hat bei uns die Möglichkeit, mit seinem Hund die Gehorsamsprüfung zu absolvieren. Sie beinhaltet festgelegte Prüfungsstandards und findet in lockerer Atmosphäre frei von Prüfungs-Stress statt.
Eine Leinenbefreiung erhält jeder, der seinen Hund kontrollieren kann. Was bedeutet, ihn so halten und in der Lage zu sein, dass voraussichtlich keine Gefahren oder erhebliche Belästigungen für andere Menschen, Tiere oder Sachgegenstände drohen. Da dies für Sie als Hundehalter/in im Alltag ohnehin selbstverständlich ist, wird Ihnen und Ihrem Hund diese Prüfung keinerlei Probleme bereiten.
Die nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung individuell für Sie ausgestellte Bescheinigung ist an das jeweilige Mensch/Hund-Team gebunden und somit nicht übertragbar. Personen, die also nicht über die gemeinsam mit dem entsprechenden Tier abgelegte Gehorsamsprüfung verfügen, sind auf nicht gekennzeichneten Flächen weiterhin zum Anleinen des Hundes verpflichtet.
Seit Inkrafttreten des Hamburger Hundegesetzes ist für alle Hunde folgendes vorgeschrieben:
Im Folgenden finden sie die Inhalte der Prüfung, die Sie mit ihrem Hund beherrschen müssen. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie die Prüfungsinhalte mit Ihrem Hund problemlos absolvieren, empfiehlt es sich eine Vorbereitungsstunde bei einem erfahrenen Hundetrainer zu absolvieren.
Wichtig zu wissen ist, dass sämtliche Inhalte mehrmals, in unterschiedlicher Reihenfolge, an zwei unterschiedlichen Örtlichkeiten und unter Ablenkung zu absolvieren sind.
Es gibt zwei Ausnahmen, durch die Sie die vorgeschriebene Gehorsamsprüfung mit Ihrem Hund nicht ablegen müssen.
Diese Art der Befreiung ist dann möglich, wenn Sie sich bisher an die geltenden Vorschriften in den Bereichen Hundeführung und Hundehaltung gehalten haben und Sie bei Antragsstellung vor dem zuständigen Verbraucherschutzamt ein ausführliches tierärztliches Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, aus welchen Gründen Ihr Hund die Gehorsamsprüfung nicht ablegen kann.